FC Sportfreunde 1913 Schwaig e.V.
Die Ehrenvorstandschaft ist die höchste Auszeichnung, die es beim FC Sportfreunde Schwaig 1913 e.V. gibt. Sie wurde am 25. März 2015 an unseren leider verstorbenen langjährigen 1. Vorsitzenden Franz Hellinger senior in Würdigung seiner herausragenden Verdienste um die Entwicklung und Förderung unseres Vereins verliehen.
Ebenfalls Ehrenvorstand war unser leider bereits verstorbener langjähriger 1. Vorsitzender Max Adelsperger senior.
Unsere aktuellen Ehrenmitglieder in alphabetischer Reihenfolge sind:
§1 Vereinsmitglieder können für besondere und hervorragende Verdienste um den Verein geehrt werden. Ausführliche Richtlinien sin im § 7 der Ehrenordnung festgelegt.
§2 Mitglieder, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Verein erworben haben, können bevorzugt geehrt werden.
§3 Bei allen Ehrungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
§4 Jede Ehrung erfolgt auf Antrag beim gesetzlichen Vorstand. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand.
§5 Die Mitgliedszeit der Mitglieder wird mit dem Eintritt in den Verein angerechnet.
§6 Die Ehrenzeichen werden in Verbindung mit einer Urkunde des Vereins verliehen, ebenso die Ernennung zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden.
§7 Die Verleihung der Ehrenzeichen an Vereinsmitglieder wird nach folgenden Richtlinien vorgenommen:
§8 Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird in der Regel nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:
§9 Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden wird im jeweiligen Einzelfall vom Vorstand entschieden.
§10 Bei Geburtstagen gilt folgende Regelung:
§11 Bei besonderen Anlässen:
Bei besonders festlichen Anlässen kann der Vorstand entscheiden eine Fahnenabordnung zu stellen.
Die Stellung einer Fahnenabordnung bei Hochzeiten erfolgt nur auf Einladung.
§12 Bei Sterbefällen:
Bei Sterbefällen steht dem Vereinsmitglied eine Fahnenabordnung zu.
Hierzu muss eine Information an den Vorstand durch die Angehörigen erfolgen. Die Angehörigen jedes Vereinsmitgliedes erhalten eine Beileidskarte. In besonderen Fällen kann eine Ehrung mit einer Schalen- oder Kranzspende stattfinden. Grabreden werden nicht gehalten.
§13 Inkrafttreten
Die Ehrenordnung tritt gemäß Beschluss der rechtskräftigen Vorstandschaft vom 23.07.2025
am 01.08.2025 in Kraft.
Die Vorstandschaft