Ehrenmitglieder

Ehrenvorstand und Ehrenmitglieder

Die Ehrenvorstandschaft ist die höchste Auszeichnung, die es beim FC Sportfreunde Schwaig 1913 e.V. gibt. Sie wurde am 25. März 2015 an unseren leider verstorbenen langjährigen 1. Vorsitzenden Franz Hellinger senior in Würdigung seiner herausragenden Verdienste um die Entwicklung und Förderung unseres Vereins verliehen.
Ebenfalls Ehrenvorstand war unser leider bereits verstorbener langjähriger 1. Vorsitzender Max Adelsperger senior.

Unsere aktuellen Ehrenmitglieder in alphabetischer Reihenfolge sind:

  • Georg Ascher
  • Johann Ascher
  • Georg Bauer
  • Georg Blindeneder
  • Jakob Egner
  • Johann Flieger
  • Johann Florian
  • Korbinian Gruber
  • Franz Hartmann senior
  • Anton Hellinger
  • Rudolf Hettler junior
  • Norbert Hönig
  • Eduard Huber
  • Georg Lachner
  • Helmut Lackner
  • Albert Lebmeier
  • Anton Lindemann
  • Peter Maier
  • Josef Obermeier
  • Balthasar Ostermair
  • Helmut Parton
  • Ernst Pöppl
  • Georg Reitinger
  • Simon Riexinger
  • Jakob Sainer
  • Johann Scharl
  • Hermann Schmid
  • Horst Vilgertshofer
  • Albert Wenninger
  • Otto Wenninger

Ehrenordnung des FC Sportfreunde 1913 Schwaig e.V

§1 Vereinsmitglieder können für besondere und hervorragende Verdienste um den Verein geehrt werden. Ausführliche Richtlinien sin im § 7 der Ehrenordnung festgelegt.

§2 Mitglieder, die sich außergewöhnliche Verdienste um den Verein erworben haben, können bevorzugt geehrt werden.

§3 Bei allen Ehrungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.

§4 Jede Ehrung erfolgt auf Antrag beim gesetzlichen Vorstand. Über die Verleihung entscheidet der Vorstand.

§5 Die Mitgliedszeit der Mitglieder wird mit dem Eintritt in den Verein angerechnet.

§6 Die Ehrenzeichen werden in Verbindung mit einer Urkunde des Vereins verliehen, ebenso die Ernennung zum Ehrenmitglied und Ehrenvorsitzenden.

§7 Die Verleihung der Ehrenzeichen an Vereinsmitglieder wird nach folgenden Richtlinien vorgenommen:

  • für 30 Jahre Mitgliedschaft, die Vereinsnadel in Bronze
  • für 40 Jahre Mitgliedschaft, die Vereinsnadel in Silber
  • für 50 Jahre Mitgliedschaft, die Vereinsnadel in Gold

§8 Die Ernennung zum Ehrenmitglied wird in der Regel nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:

  • Vollendung des 70. Lebensjahres und
  • Mindestens 50 Jahre Mitgliedschaft und/oder
  • Auf Vorschlag und Beschluss durch den Vorstand

§9 Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden wird im jeweiligen Einzelfall vom Vorstand entschieden.

§10 Bei Geburtstagen gilt folgende Regelung:

  • Zum 50 erhalten die Vereinsmitglieder einen Geburtstagsgruß.
  • Zum 60, 70, 75 und alle weiteren 5 Jahre einen Geburtstagsgruß und ein Präsent.

§11 Bei besonderen Anlässen:

Bei besonders festlichen Anlässen kann der Vorstand entscheiden eine Fahnenabordnung zu stellen.

Die Stellung einer Fahnenabordnung bei Hochzeiten erfolgt nur auf Einladung.

§12 Bei Sterbefällen:

Bei Sterbefällen steht dem Vereinsmitglied eine Fahnenabordnung zu.

Hierzu muss eine Information an den Vorstand durch die Angehörigen erfolgen. Die Angehörigen jedes Vereinsmitgliedes erhalten eine Beileidskarte. In besonderen Fällen kann eine Ehrung mit einer Schalen- oder Kranzspende stattfinden. Grabreden werden nicht gehalten.

§13 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt gemäß Beschluss der rechtskräftigen Vorstandschaft vom 23.07.2025

am 01.08.2025 in Kraft.

Die Vorstandschaft